Zur Sessionseröffnung am 11. November 2023 wird für die Innenstadt ein Lkw-Fahrverbot verhängt.
Wir haben diese Maßnahme gemeinsam mit der Polizei abgestimmt, um die Sicherheit der Feiernden zu erhöhen.
Das Fahrverbot gilt für Lastkraftwagen sowie Lastkraftwagen mit Anhängern bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und ist in dieser Zeit gültig:
Das Fahrverbot erfasst den Bereich innerhalb folgender Straßen:
Schönhauser Straße – Verlängerung Marktstraße – Verlängerung Bischofsweg – Am Vorgebirgstor – Verlängerung Pohligstraße – Verlängerung Weißhausstraße – Verlängerung Universitätsstraße – Verlängerung Innere Kanalstraße – Verlängerung Auffahrt Zoobrücke – einschließlich Rheinuferstraße.
Die Einfahrt in den Bereich ist über die Deutzer Brücke und Severinsbrücke nicht möglich. Die aufgeführten Straßen selbst sind bis auf die Rheinuferstraße von dem Fahrverbot nicht erfaßt. Die ausgeschilderte Zufahrt zum Großmarkt bleibt frei.
Ausnahmegenehmigungen
Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können Sie bis spätestens 9. November 2023, 12.00 Uhr beantragen, beim
Amt für öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Den Antragsvordruck mit Hinweisen und Erläuterungen können Sie telefonisch unter +49 (0) 2 21/2 21-2 63 35 oder per Telefax unter +49 (0) 2 21/2 21-2 61 30 anfordern.
Quelle und Grafik: Stadt Köln – Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: https://www.stadt-koeln.de/artikel/66191/index.html
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